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Impressum:
Cafe und Frühstückspension
"Im Katharinenthal"
Heike Meixner
Katharinenthal 1
92542 Dieterskirchen
www.katharinenthal.de
info@katharinenthal.de
Tel.: 09672/1098
Fax: 09672/915510
USt-IdNr.: DE198657882
Redesign: www.manuelaswerbewelt.de
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AGBs
Vertragsabschluss - Anzahlung
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners (Gast) durch den Beherberger (Gastgeber) zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Gastgebers erfolgt.
Der Gastgeber ist berechtigt, die Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Gast eine Anzahlung leistet, die spätestens am siebten Tag VOR Anreise beim Gastgeber eingegangen sein muss. In diesem Falle ist der Gastgeber verpflichtet, den Gast davon entsprechend vor Anreise darauf aufmerksam zu machen. Dies gilt in schriftlicher wie auch in mündlicher Form. Erklärt sich der künftige Gast damit einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag zustande. Anzahlungsmodus nach Absprache. Natürlich wird die Anzahlung als Teilbetrag von der Gesamtrechnung abgezogen.
Beginn und Ende der Beherbergung
Beides erfolgt nach Absprache mit dem Gastgeber. Wird ein Zimmer allerdings erstmalig vor 06.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
Das Zimmer ist durch den Gast am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Der Gastgeber ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn der gemietete Raum nicht fristgerecht freigemacht ist. Ausnahme: Absprache mit dem Gastgeber.
Rücktritt
Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Gastgeber, aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Gleiches Recht besteht natürlich auch für den Gast.
Weiterhin gilt eine Stornogebühr wie folgt:
Bis ein Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementspreis,
bis eine Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementspreis,
in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementspreis.
Bei der Stornierung am Anreisetag werden 100 % vom gesamten Arrangementspreis fällig.
Pflichten des Vertragspartners
Der Gast ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und / oder die ihn begleitenden Gäste entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen.
Der Gastgeber ist nicht verpflichtet Fremdwährungen entgegenzunehmen. Genauso verhält es sich mit bargeldlosen Zahlungsmitteln.
Der Gast (mit seinen Begleitern) haftet dem Gastgeber gegenüber für sämtliche Schäden.
Rechte des Beherbergers
Verweigert der Vertragspartner (Gast) die Bezahlung des fälligen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Gastgeber das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Gastgeber weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstige Auslagen, die für den Gast gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
Dem Gastgeber steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.
Haftung für eingebrachte Sachen des Gastes Jeder Gast haftet selbst für sein Eigentum.
Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gastgebers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Übernachtungsbetrieb gebracht werden. Der Halter des Tieres ist verpflichtet,
dieses ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Darüber hinaus verfügt der Besitzer des Tieres über eine entsprechende Tier- bzw. Privathaftpflichtversicherung, damit Schäden, die durch das Tier verursacht werden, gedeckt sind. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Gastgebers, die der Gastgeber gegenüber Dritten zu erbringen hat.
Vorzeitige Abreise des Gastes
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Gastgeber berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
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